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08.02.2021
391. Newsletter

Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Informationen zu den anstehenden politischen Entscheidungen

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie darüber informieren, wann mit den Entscheidungen darüber zu rechnen ist, wie es in der Kindertagesbetreuung ab dem 15. Februar 2021 weitergehen wird.

Am Mittwoch, den 10. Februar 2021, treffen sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und beraten darüber, ob und ggf. in welcher Form der derzeit geltende Lockdown verlängert wird. Thema wird auch sein, ob und ggf. ab wann im Bereich der Kindertagesbetreuung Lockerungen möglich sind.

Am Donnerstag, den 11. Februar 2021, werden der Ministerpräsident sowie die bayerischen Ministerinnen und Minister im Ministerrat über die Umsetzung der von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen in Bayern beschließen. Am Freitag, den 12. Februar 2021, wird dann der Bayerische Landtag über diese Beschlüsse beraten.

Das bedeutet, dass wir Sie (vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags) frühestens am Donnerstag darüber informieren können, wie es mit den derzeitigen Einschränkungen in der Kinderbetreuung weitergeht. Uns ist der organisatorische Aufwand für jede Änderung natürlich bewusst, zumal, wenn Entscheidungen kurzfristig umzusetzen sind. Deshalb werden wir darum bemüht sein, dass die ab nächsten Montag ggf. neu geltenden Regelungen soweit wie möglich auf bereits bekannten Elementen aufbauen werden.

Wie Sie möglicherweise den Medien entnommen haben, prüfen wir zudem, ob, wann und unter welchen Voraussetzungen der flächendeckende Einsatz von Antigen-Schnelltests in Form von Selbsttests für Beschäftigte für mehr Sicherheit in der Kindertagesbetreuung sorgen kann. Wir hoffen, Ihnen auch hierzu bald nähere Informationen übermitteln zu können.

Wir sichern Ihnen zu, Sie stets auf dem Laufenden zu halten und Sie umgehend über getroffene Entscheidungen zu informieren.

Wir möchten aber auch um Verständnis dafür bitten, dass zunächst die Beratungen zwischen Bund und Ländern sowie dann in Bayern abgewartet werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung